Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
Katzen müssen aktuell gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut (Tollwut nur bei Freigängern erforderlich) geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein.
Der gültige Impfausweis ist in Kopie zu hinterlegen.
Kaninchen müssen aktuell gegen Myxomatose, RHD (Chinaseuche) und Kaninchenschnupfen geimpft sein. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes zu hinterlegen.
Nager können im eigenen Käfig mitgebracht werden. Das Tier kann im Käfig bleiben oder im pensionseigenen, geräumigen Stall versorgt werden.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass verletzte Tiere, Tiere mit Parasitenbefall sowie geschlechtsreife, unkastrierte Katzen nicht aufgenommen werden können.
Sollte während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung, Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Haustierarzt der Tierpension. Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers.
Für Gegenstände, die der Besitzer mitbringt (Kratzbäume, Körbchen, Decken, usw.), kann vom Betreiber der Tierpension keine Haftung übernommen werden.
Reservierungen müssen 2 Wochen vor Inanspruchnahme des Pensionsplatzes durch den Eigentümer bestätigt werden. Geschieht dieses nicht, wird der Platz bei Bedarf anderweitig vergeben.
Beim erstmaligen Aufenthalt in der Tierpension sind 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten im voraus zu bezahlen, der Restbetrag bei Abholung des Tieres. Bring- und Abholtag gelten jeweils als volle Pensionstage.
Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.